Ablauf einer Scheidung

Begriffe in grüner Schrift mit  sind unter Scheidung von A bis Z erklärt.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen sich scheiden zu lassen, empfiehlt sich möglichst bald eine anwaltliche Erstberatung   wahrzunehmen. Durchschnittlich betragen die Kosten für eine Erstberatung 226,10 €, wenn Sie Hartz IV beziehen kann für Sie Beratungshilfe   in Frage kommen.

Nach einer ersten Orientierung sind offene Fragen zu den Scheidungsfolgen   wie z.B. Ehegattenunterhalt  , Ehewohnung  , Haushaltsgegenstände, Zugewinn   und Vermögen zu klären. Sofern Sie Kinder haben, sind auch noch die Scheidungsfolgen Kindesunterhalt  , Sorgerecht   und Umgangsrecht   zu regeln. Das hört sich zunächst viel an, aber keine Sorge, erfahrungsgemäß haben Sie schon wichtige Themen geregelt, ohne dass Sie dies juristisch zuordnen konnten. Nur in seltenen Fällen wird über alles gestritten.

Leben Sie schon ein Jahr getrennt, das sogenannte Trennungsjahr ist abgelaufen, kann bei Gericht ein Antrag auf Scheidung gestellt werden. Der Scheidungsantrag ist eine Sammlung wichtiger Fakten, hier wird keine „schmutzige Wäsche gewaschen“.  Wir schreiben für Sie einen Entwurf. Wenn Sie diesem Entwurf zustimmen und eine erste Verfahrensgebühr bezahlt haben, reichen wir den Antrag bei Gericht ein. Das Gericht erstellt eine Vorschussrechnung über die Gerichtskosten. Nach deren Begleichung wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt.
Mit Zugang des gerichtlichen Scheidungsantrages  ist Ihre Scheidung rechtshängig  .

Das Gericht bittet Ihren Ehegatten um Stellungnahme zum Scheidungsantrag. Sofern Ihr Ehegatte keine Einwände erhebt, kann er dies dem Gericht selbst mitteilen, andernfalls müsste er ebenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen.

Stimmt Ihr Ehegatten dem Scheidungsantrag zu, kann eine einvernehmliche Scheidung   durchgeführt werden, möglicherweise können Sie die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen. Sprechen Sie uns an!

Sollten Sie und Ihr Ehegatte nur über wenige Scheidungsfolgen unterschiedliche Auffassungen haben, aber eine friedliche Lösung anstreben, kann eine Mediation   für Sie und Ihren Ehegatten der richtige Weg sein.

Als nächsten Schritt wird das Gericht Ihnen und Ihrem Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich   übersenden.

Sofern Sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches in einem Ehevertrag   verzichtet haben, entfällt dieser Schritt. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich sollte sehr genau überlegt werden, da dieser weitreichende finanzielle Folgen für Sie haben kann. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich muss sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau ausfüllen und dem Gericht wieder übergeben. Das Gericht schreibt die benannten Rententräger an und bittet um Auskunft über die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Wir begleiten Sie in diesem Verfahren, geben Tipps und Hilfestellungen.

Sobald alle Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen und keine Einwände von den Ehegatten erhoben werden, benennt das Gericht den Scheidungstermin.

Zum Scheidungstermin   müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Der Richter fragt, ob Sie Ihre Ehe als gescheitert ansehen, sofern dies zumindest einer von Ihnen bejaht und Anhaltspunkte für das Scheitern der Ehe vorliegen, wird die Ehe geschieden. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungstermin ebenfalls mit geregelt.

Sofern Ihr Ehegatte von einem eigenen Anwalt vertreten ist, kann im Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichtet werden und Ihre Ehescheidung wird sofort rechtskräftig. Andernfalls müssen Sie noch ca. 6 – 12 Wochen auf den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss warten. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Arbeitsbelastung des jeweiligen Familiengerichts.

Wie lange ein Scheidungsverfahren dauert, ist sehr unterschiedlich und hängt von den zu regelnden Scheidungsfolgesachen   ab. Sofern Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, hängt die Dauer des Verfahrens überwiegend von der Bearbeitungszeit der Rententräger ab. Die Scheidung ist dann vielfach schneller möglich als bei einem streitigen Verfahren.