Kosten für anwaltliche Beratung

Sprechen Sie uns an, gerne erläutern wir Ihnen im Voraus, welche Kosten auf Sie zukommen können!

Erstberatung

Eine Erstberatung für einen Verbraucher darf maximal 190,- € plus Mehrwertsteuer (= 226,10 €) betragen, § 34 Absatz 2 Satz 3 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. In Familiensachen sind die Gegenstandswerte jedoch meist relativ hoch, so dass mit der vollen Gebühr von 226,10 € gerechnet werden muss.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Außergerichtlich

Für die außergerichtliche Auseinandersetzung berechnen wir die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das sich an den Gegenstandswerten orientiert. Es besteht die Möglichkeit Vergütungs­vereinbarungen abzuschließen.

Gerichtsverfahren

Im Gerichtsverfahren setzt das Gericht die Gegenstandswerte fest und wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Kosten Ehescheidung

Hier erfahren Sie mehr über die Kosten Ihrer Ehescheidung.

Zum Scheidungskosten-Berater

Anwaltsberatung bei geringem Einkommen

Sollten Sie nur ein geringes Einkommen haben oder von Hartz IV leben, so beraten wir Sie gegen eine Aufwandsentschädigung von 15,- €, sofern Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen.

Für ein Scheidungsverfahren oder sonstiges Gerichtsverfahren könnte Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommen. Wir stellen den Antrag für Sie, sprechen Sie uns an!